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Wenn Brandabschnitte durchquert werden, ist i.d.R. nicht nur der Brandabschnitt unterbrochen, sondern auch eine Schallbrücke geschaffen. Wenn der Brandabschnitt gleichzeitig erhöhte Schallschutzeigenschaften erfüllen muss, gilt dies auch für ein dort eingesetztes Brandschott.
Für diese Zwecke haben wir mehrere Lösungsvarianten entwickelt, die je nach Anforderung, den nötigen Schallschutz bieten.
Die optimale Schalldämmung wird mit einem speziellen Schall- und Rauchschutz – Vorsatz (SRV) erreicht. In einer hoch schalldämmenden Wand mit 63 dB lässt sich auch mit Kabelbelegung eine bewertetes Schalldämmaß von R’w 63 dB erreichen. Der Schallschutz wird also nicht reduziert. Der große Vorteil bei dieser Version ist, dass die Kabel nicht mehr abgedichtet werden müssen.
Diese Eigenschaft ist beispielsweise in Studiobereichen mit häufig wechselnden Kabeln überaus wichtig. Kabel die nach kurzer Zeit wieder entfernt wer-den, dürfen nicht durch Dichtmassen verunreinigt werden. Der SRV bietet hier die optimale Lösung. Mit einer weiteren Variante lassen sich annährend die gleichen Schallschutzwerte erzielen, wie mit dem SRV. Hierbei kommen Schaumstopfen mit einer Waffeloberfläche und speziellen in den Stopfen integrierten Folien zum Einsatz. Im Unterschied zu dem SRV werden diese Stopfen jedoch wieder mit Silikon abgedichtet. Die festgestellten Werte sind Anhaltspunkte. Der tatsächliche Schalldämmwert ist abhängig von der konkreten Belegung und den tatsächlichen Einbaubedingungen. Er kann leicht variieren und ist nur durch einen Test der konkreten Einbausituation genau zu bestimmen.
Den Prüfbericht senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu. 
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