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Verhalten der Baustoffe: was wann brennt.

Wir beschäftigen uns täglich mit dem Thema „Brandschutz“ und möchten, dass auch Sie von unserem Erfahrungsschatz profitieren. Mit unseren Blogberichten möchten wir zum einen Basiswissen vermitteln und zum anderen neue Einblicke in die Brandschutzwelt gewähren. Heute beschäftigen wir uns mit dem Brandverhalten von Baustoffen. Welche Materialien können bzw. dürfen überhaupt im Gebäude eingesetzt werden?

Betrachtet man die verschiedenen Baustoffe, zählen nicht nur deren Tragfähigkeit oder Gewicht – auch das Verhalten im Brandfall ist entscheidend. Dafür werden die Baustoffe auf nationaler Ebene gemäß der deutschen Brandschutznorm DIN 4102-4 in die Kategorien nicht brennbar (Baustoffklasse A1 oder A2) und brennbar unterteilt. Bei den brennbaren Baustoffen differenziert man zwischen schwer entflammbar (Baustoffklasse B1), normal entflammbar (Baustoffklasse B2) sowie leicht entflammbar (Baustoffklasse B3).

Im Rahmen der europäischen Normenharmonisierung werden die schwer entflammbaren Baustoffe gemäß DIN EN 13501 in die Kategorien B und C und die normal entflammbaren Baustoffe in die Kategorien D und E unterteilt. Die leicht entflammbaren Baustoffe fallen in die Kategorie F. Zudem werden an die brennbaren Baustoffe Zusatzanforderungen wie das brennende Abtropfen im Brandfall (droplets, d0-d2) und die Rauchentwicklung (smoke, s1-s3) gestellt. Denn bauordnungsrechtlich dürfen nur die Materialien verwendet werden, die im Brandfall keinen wesentlichen Beitrag zum Brand leisten.

Nicht brenn-, aber veränderbar

Die nicht brennbaren Baustoffe sind aus brandschutztechnischer Sicht somit grundsätzlich gut geeignet. Sie bestehen größtenteils aus Stoffen, die man gar nicht entzünden kann. Obwohl sie keine Brandgefahr oder Brandlast darstellen, können sie das Gebäude im Brandfall jedoch negativ beeinflussen: Es ist z.B. möglich, dass Hitze das Gefüge der nicht brennbaren Baustoffe verändert und somit auch das Volumen, wodurch zusätzlicher Druck auf andere Bauteile ausgeübt würde. Aus diesem Grund müssen zum Beispiel Stahlträger brandschutztechnisch „eingehaust“, also mit Baustoffen aus nichtbrennbaren Materialien ummantelt werden. Fest steht: Baustoffe der Klasse A2, wie beispielsweise Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche, enthalten in geringem Umfang brennbare, meist organische Substanzen wie Papier- oder Holzbestandteile. Für Baustoffe der Klasse A1 (Sand, Kies, Beton etc.) muss wiederum kein besonderer Nachweis der Nichtbrennbarkeit erbracht werden.

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Die brennbaren Baustoffe unterscheidet man danach, wie schnell sie Feuer fangen bzw. wie lange es dauert, bis sie brennen. Zudem differenziert man auch den Beitrag, den sie zu einem Brand leisten. In der Klasse B1 (europäisch: B, C) sind die schwer entflammbaren Baustoffe zusammengefasst. Sie brennen nach der Beseitigung der Wärmequelle, die sie entzündet hat, nicht selbstständig weiter. Beispiele sind Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche, Holz-Wolle-Leichtbauplatten oder Wärmedämmputzsysteme.

Die Klasse B2 (europäisch: D, E) wiederum ist sehr umfangreich, da sie alle normal entflammbaren Baustoffe umfasst, die verwendet werden dürfen. Zu diesen normal entflammbaren Baustoffen zählen unter anderem Holz (mehr als 2 mm dick), Rohre aus verschiedenen brennbaren Materialien, Kabel und Leitungen mit brennbarem Mantel, Formstücke oder auch einige Polyurethan-Bauschäume. In der Klasse B3 (europäisch: F) finden sich leicht entflammbare Baustoffe wie Polystyrol oder Papier wieder. Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass diese Baustoffe nicht ohne weitere Maßnahmen, die zu einer höheren Einstufung führen, beim Bau verwendet werden dürfen.

Die europäische Einstufung der einzelnen Baustoffe in verschiedene Gruppen dient somit vor allem der Brandvorbeugung, die auch unser Kernthema bei Wichmann ist.

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