30. Oktober 2023
In der Elektroinstallation beispielsweise im Wohnungsbau sind Leerrohre heutzutage Standard. Leerrohre ermöglichen schnelles und problemloses Nachrüsten von Kabeln. Sie bewahren Kabel und Leitungen vor Beschädigungen und geben einem die Freiheit, die Elektroinstallation nach Bedarf anzupassen.
Neue Kabel hinzufügen, bestehende Leitungen ändern, ohne dabei die Wand durchbrechen zu müssen – das macht Leerrohre aus.
Aus Gründen der Flexibilität aber auch des Eigentumsschutzes müssen vor allem in mehrgeschossigen Wohngebäuden nach DIN 18015 alle Wohnungen flexibel über Leerrohre mit Telekommunikations- und Datenleitungen versorgt werden. Dabei gelten 2 Leerrohre mit mindestens 25 mm Durchmesser als Minimalanforderung pro Wohnung. In größeren Gebäuden, kommen dabei in den Installationsschächten schnell große Mengen von Leerrohren zusammen. Besonders dann, wenn die Wohnungen mehr als nur die absoluten Mindestanforderungen erfüllen sollen.
Leerrohre gehören zu den möglichen Brandübertragungswegen. Sie müssen deshalb mit entsprechenden Brandschutzsystemen gegen das Durchdringen von Feuer abgesichert werden.
In der Darstellung wird beispielhaft gezeigt, wie Leerrohre vom Hauptverteiler im Kellergeschoss durch Steigeschächte zu den jeweiligen Etagen verlegt sein können.
Systeme zur Abschottung von Kabeldurchführungen mit Mörtel oder Mineralfaserplatten kommen in Steigeschächten nur bedingt in Frage. Darin verlegte Leerrohre müssten dann in jedem Geschoss aufgetrennt und abgedichtet werden, was dem ursprünglichen Nutzen von Leerohren nicht gerecht wird. Dazu kommt, dass ein Mörtel- oder Weichschott vom Errichter verschlossen werden muss. Im Ernstfall würden die Leerrohre in so einem Schott auf der Brandseite wegbrennen. Da das Schott nicht aufschäumt, kann das zur Weiterleitung des Brandes führen.
Wird ein Leerrohr durch eine Wichmann Kabelbox geführt, kann der Innenraum des Rohres jedoch offen bleiben, so dass das Nachziehen von Kabeln kein Problem ist. Im Brandfall ist die Kabelbox in der Lage, das Schott und die Leerrohre innerhalb kurzer Zeit selbständig zu schließen.
Aufgepasst bei der Zulassung
Für die Erteilung von bauaufsichtlichen Zulassungen für Kabelabschottungen nach DIN 4102-9 oder nach der neuen DIN EN 1366-3 müssen Hersteller in Brandversuchen nachweisen, dass ihre Systeme eine bestimmte Belegung mit besonders kritischen Kabeln über die gesamte beabsichtigte Feuerwiderstanddauer sicher abschotten können.
Sind alle Kriterien erfüllt, dürfen in der Regel alle Kabel durch die Abschottungen hindurchgeführt werden. Dies kann durch die Angabe eines maximalen Kabeldurchmessers eingeschränkt werden. Sowohl nach DIN als auch nach EN existieren entsprechende Stellvertreterregelungen.
Kunststoffleerrohre gehören jedoch nicht dazu und müssen gesondert geprüft werden. Zugelassen werden dann nur die Rohrdurchmesser und Verlegemuster, die die Prüfung auch bestanden haben.
Wichtig für den Installateur:
Bei der Auswahl eines passenden Abschottungssystems ist darauf zu achten, dass der Einbau direkt über die Bauartgenehmigung des jeweiligen Abschottungssystems oder bei Sondereinbauten ggf. über zusätzliche Nachweise abgedeckt ist. Nur dann ist effektiver Brandschutz gewährleistet und nur dann ist sichergestellt, dass die Bauleistung hinterher abgenommen und letztlich auch bezahlt wird.
Praxisgerecht abschotten
Für eine praxisgerechte Abschottung von Kunststoffleerrohren sind folgende Kriterien entscheidend:
- Das Schottsystem muss für die vorhandene Wand- oder Deckenbauart zugelassen sein und die geforderte Mindestdicke muss gegeben sein. Bei Trockenbauwänden ist es meistens notwendig, dass ein Rahmen aus Gipskartonplatten in die Öffnung eingebracht wird, in den das Schott dann eingebaut werden kann.
- Zugelassene Leerrohrdurchmesser:
Einige Systeme kommen schon bei der Erfüllung der Mindestanforderungen von 25 mm Ruhrdurchmesser aus der DIN18015 an ihre Grenzen. - Zugelassene Kabeldurchmesser:
Bei einigen Systemen ist es so, dass zwar alle Arten von Kabeln bis 80 mm durch das Schott geführt werden dürfen, werden diese Kabel aber durch Leerrohre geführt, ist der Durchmesser plötzlich auf relativ kleine Kabel beschränkt. Beispielsweise, weil in dem Leerrohr keine Beschichtung auf den Kabeln angebracht werden kann. - Bündelung von Leerrohren und Abstände:
Manchmal ist es so, dass Leerrohre zu kleinen Bündeln zusammengefasst werden müssen, bei denen entweder der Durchmesser des Bündels und / oder die Anzahl der Rohre eingeschränkt ist. Zwischen diesen Bündeln müssen dann wieder Mindestabstände von z.B. 50 mm eingehalten werden. Das kann dazu führen, dass man eine bis zu 3x größere Schottfläche benötigt als ursprünglich gedacht. Abgesehen davon, dass in den Installationsschächten der notwendige Platz oft gar nicht zur Verfügung steht, steigt der Materialverbrauch mit jedem zusätzlichen Abstand, der eingehalten werden muss, entsprechend an. - Kombination mit Kabeln ohne Leerrohr:
In manchen Zulassungen ist es so, dass gar keine Kabel ohne Leerrohr durch das Schott geführt werden dürfen. Wenn doch, kann es sein, dass auch zwischen den Leerrohren und zusätzlichen Kabeln ohne Leerrohr wiederum Abstände von bspw. 50 mm eingehalten werden müssen.
Wie man sich vorstellen kann, scheitert der fachgerechte Einbau eines Brandschotts nicht selten daran, dass sich diese systembedingten Einbauvorschriften in der Praxis auf der Baustelle nur selten umsetzen lassen.
Die Konsequenzen sind, dass die Abnahme verweigert wird und alles neu gebaut werden muss. Schlimmer noch: Wenn im Ernstfall der kostenintensive Brandschutz nicht funktioniert und Einwohner so in Lebensgefahr geraten.
Leerrohrabschottung mit der Wichmann Kabelbox
Das Schottsystem, das schon seit der Produkteinführung im Jahr 1986 Leerrohre abschotten kann, ist die Kabelbox von Wichmann Brandschutzsysteme. Mit den WD90 Kabelboxen können tatsächlich ALLE Kunststoffleerrohre nach DIN EN 61386 bis zu einem Durchmesser von 63 mm abgeschottet werden. Dabei müssen weder Abstände zu Rohren noch zu Kabeln eingehalten werden noch kann die Box überbelegt werden. Der Innenraum steht zu 100% zur Verfügung.
Durch die Kunststoffleerrohre dürfen alle Kabel hindurchgeführt werden, die auch sonst durch das Schott geführt werden dürfen. Sollten neben den Leerrohren noch weitere Kabel verlegt werden, können auch diese ohne Einhalten von Abständen mit durch die Abschottung gelegt werden, ohne dass das Brandschott die Zulassung verliert.
Die Einbauvorschriften für die Wichmann Kabelbox lassen genügend Spielraum, um unter den üblichen Praxisbedingungen immer noch ein fachgerechtes Schott erstellen zu können.
Vorteile der Lehrrohrabschottung mit der Wichmann Kabelbox auf einen Blick:
- Unzugängliche Stellen in Versorgungsschächten müssen nur noch einmalig abgeschottet werden.
- Aufwendige Instandsetzungsarbeiten bei Nachinstallation von Kabeln entfallen vollständig.
- Neue Kabel werden einfach durch die installierten Leerrohre gezogen.
- Die Abschottung selbst muss nie zerstört werden.
- Den Installateuren wird die Arbeit erheblich erleichtert.
- Weniger Schottfläche bedeutet mehr Wohnfläche und weniger Kosten für Brandschutz.
- Praxisgerechte Kabelboxen bedeuten, dass der Brandschutz im Ernstfall auch funktioniert.
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